Abschnitt 1 der zwanzigsten Änderung schreibt vor, dass der Beginn und das Ende der vierjährigen Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten am 20. Januar um 12.00 Uhr sein sollen. Die Änderung ersetzte den Verweis der Zwölften Änderung auf den 4. März als Datum, bis zu dem das Repräsentantenhaus – unter Umständen, in denen kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen für den Präsidenten des Wahlkollegiums erhalten hat – eine bedingte Präsidentschaftswahl durchführen muss. Das neue Datum verkürzte den Zeitraum zwischen dem Wahltag im November und dem Amtseinführungstag, dem Übergang des Präsidenten, um etwa sechs Wochen.
In Abschnitt 1 wird auch der 3. Januar mittags als Beginn und Ende der Amtszeit der Mitglieder des Senats und des Senats festgelegt Repräsentantenhaus, der vorherige Termin war ebenfalls der 4. März.
Abschnitt 2 verschiebt den jährlichen Starttermin der Kongresssitzungen vom ersten Montag im Dezember gemäß Artikel I Abschnitt 4 Abschnitt 2 auf Mittag im Januar 3 des gleichen Jahres, obwohl der Kongress gesetzlich noch einen anderen Termin festlegen kann und der Präsident Sondersitzungen einberufen kann. Diese Änderung beseitigte die ausgedehnten Kongresssitzungen für lahme Enten. Infolge dieser Änderung müsste der ankommende Kongress im Gegensatz zum scheidenden Kongress dies tun, wenn die Abstimmung des Wahlkollegiums nicht zur Wahl eines Präsidenten oder eines Vizepräsidenten geführt hätte, und zwar nach dem in der Zwölfte Änderung.
In Abschnitt 3 wird die zwölfte Änderung weiter verfeinert, indem erklärt wird, dass, wenn der gewählte Präsident vor dem Amtseinführungstag stirbt, der gewählte Vizepräsident an diesem Tag als Präsident vereidigt wird und für die vollen vier dient -Jahresjahr, in das diese Person gewählt wurde. Es heißt weiter, dass, wenn am Tag der Amtseinführung noch kein gewählter Präsident gewählt wurde oder wenn sich der gewählte Präsident nicht qualifiziert, der gewählte Vizepräsident am Tag der Amtseinführung amtierender Präsident werden würde, bis ein gewählter Präsident gewählt wird oder der gewählte Präsident qualifiziert sich; Zuvor war in der Verfassung nicht festgelegt, was zu tun ist, wenn das Wahlkollegium versucht, eine verfassungsrechtlich nicht qualifizierte Person zum Präsidenten zu wählen.
Abschnitt 3 ermächtigt den Kongress außerdem, zu bestimmen, wer als neuer Präsident fungieren soll, und Der Vizepräsident wurde bis zum Tag der Amtseinführung nicht gewählt. Auf diese Autorität hin fügte der Kongress im Presidential Succession Act von 1947 „Nichtqualifizierung“ als mögliche Bedingung für die Nachfolge des Präsidenten hinzu. Zuvor hatte der Mangel an Leitlinien zweimal beinahe eine Verfassungskrise ausgelöst: als das House of Vertreter schienen nicht in der Lage zu sein, die festgefahrene Wahl von 1800 zu brechen, und als der Kongress die umstrittene Wahl von 1876 nicht lösen konnte.
Am 15. Februar 1933, 23 Tage nach der Annahme des Änderungsantrags, wurde der gewählte Präsident Roosevelt gewählt das Ziel eines Attentats von Giuseppe Zangara. Wäre Roosevelt nicht verletzt worden, wäre der gewählte Vizepräsident John Nance Garner am 4. März 1933 gemäß Abschnitt 3 Präsident geworden.
Abschnitt 4 erlaubt dem Kongress, gesetzlich zu klären, was zu tun ist treten auf, wenn entweder das Repräsentantenhaus den Präsidenten wählen muss und einer der Kandidaten, aus denen es wählen kann, stirbt, oder wenn der Senat den Vizepräsidenten wählen muss und einer der Kandidaten, aus denen es wählen kann, stirbt. Der Kongress hat noch nie ein solches Statut erlassen.
Abschnitt 5 verzögerte das Inkrafttreten der Abschnitte 1 und 2 bis zum ersten 15. Oktober nach der Ratifizierung der Änderung. Da es am 23. Januar 1933 angenommen wurde, verkürzte Abschnitt 1 das Gesetz Amtszeiten der in den 73. Kongress (1933–35) gewählten Vertreter sowie der Senatoren, die für Amtszeiten von 1935, 1937 und 1939 um 60 Tage gewählt wurden, indem diese Amtszeiten eher am 3. Januar eines jeden ungeraden Jahres beendet wurden als das Datum des 4. März, an dem diese Bedingungen ursprünglich ablaufen sollten. Abschnitt 5 führte auch dazu, dass der 73. Kongress erst am 3. Januar 1934 zusammentreten musste.
Der erste Kongress, der seine erste Sitzung eröffnete und Die Amtszeit seiner Mitglieder am neuen Datum war der 74. Kongress im Jahr 1935. Die ersten Amtszeiten des Präsidenten und des Vizepräsidenten, die an dem durch die zwanzigste Änderung festgelegten Datum begannen, waren die zweiten Amtszeiten von Präsident Roosevelt und Vizepräsident Garner am 20. Januar 1937 .
Da Abschnitt 1 den ersten ter verkürzt hatte m von beiden (1933–37) war Garner 43 Tage lang Vizepräsident für zwei volle Amtszeiten, aber nicht für volle acht Jahre: seine Amtszeit dauerte vom 4. März 1933 bis zum 20. Januar 1941.