Einreisebeschränkungen
Reisebeschränkungen aus Ländern mit Coronavirus-Varianten
Es wurde ein Reiseverbot verhängt in Ländern mit weit verbreitetem Auftreten von besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (als „besorgniserregende Bereiche“ bezeichnet). Transportunternehmen, z. B. Luftfahrtunternehmen und Eisenbahnunternehmen, dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland transportieren Es gibt nur wenige streng definierte Ausnahmen von diesem Reiseverbot, nämlich für:
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland und aktuellem Aufenthaltsrecht im Land
- Personen auf Anschlussflügen, die die Transitzone eines internationalen Flughafens nicht verlassen
- Nur wenige andere Sonderfälle
Gemäß der Begründung zum Gesetz muss der Transport erfolgen Nicht zu verweigern deutschen Staatsbürgern, die nicht in Deutschland ansässig sind, und ihren begleitenden Familienmitgliedern.
Alle diese Wer sich für die oben genannten Ausnahmen qualifiziert, muss ebenfalls ein Online-Registrierungsformular ausfüllen und muss vor der Teilnahme ein negatives COVD-19-Testergebnis vorlegen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Weitere Informationen zum Reiseverbot finden Reisende auf der Website des Bundesinnenministeriums. Die Liste der „Problembereiche“ wird auf der Website des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.
Allgemeine Einreisebeschränkungen
Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen für die Einreise ab Eine große Anzahl von Ländern. Diese werden vom Bundesministerium für Inneres, Gebäude und Gemeinschaft ausgestellt. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesministerium für Inneres, Gebäude und Gemeinschaft (BMI), welche Vorschriften speziell in Bezug auf diese gelten in das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen möchten.
Grundsätzlich ist die Einreise möglich aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- assoziiert mit Schengen: Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein
- Andere Länder, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU eine Einreise möglich ist.
Einreise aus einem beliebigen Land Ein anderes Land ist nur in Ausnahmefällen möglich und setzt einen dringenden Bedarf voraus.
Registrierung digitaler Einreisen
Reisende, die Wenn Sie in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland ein Risikogebiet, ein Gebiet mit hoher Inzidenz oder ein Gebiet mit Virusvarianten besucht haben, müssen Sie sich vor Ihrer Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und bei der Einreise einen Registrierungsnachweis bei sich tragen.
Diese Verpflichtung gilt immer für diejenigen, die in das Land einreisen und sich zuvor in Gebieten mit Virusvarianten aufgehalten haben. Bestimmte Ausnahmen gelten für frühere Aufenthalte in anderen Risikobereichen und Gebieten mit hoher Inzidenz. Insbesondere diejenigen, die nur einen Risikobereich passiert haben und dort keinen Zwischenstopp eingelegt haben, sind davon ausgenommen.
Wenn es in Ausnahmefällen nicht möglich ist, eine Registrierung für die digitale Einreise abzuschließen, reisen Reisende muss stattdessen eine Ersatzregistrierung auf Papier ausfüllen.
Ersatzregistrierung für die Einreise nach Deutschland in verschiedenen Sprachen
Reisende finden Weitere Informationen in einem Fact Sheet sowie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Testanforderung bei der Einreise
Reisende ab sechs Jahren, die in In einem Gebiet mit hoher Inzidenz oder in einem Gebiet mit Virusvarianten in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland muss der Nachweis erbracht werden, dass sie bei der Einreise auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus getestet wurden, und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden und, falls erforderlich, vor Reiseantritt an das Transportunternehmen.
Reisende, die einen anderen Risikobereich besucht haben (weder High Inc. Identitätsbereich oder Virusvariantenbereich) während der zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise im Besitz eines Testergebnisses sein und es den zuständigen Behörden auf Anfrage vorlegen.
Die Listen Auf der Website des Robert Koch-Instituts werden Bereiche mit hoher Inzidenz, Virusvarianten und andere Risikobereiche veröffentlicht.
Der Test darf nicht mehr als 48 Stunden vor dem Eintritt (Zeitpunkt des Abstrichs) durchgeführt worden sein. Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in Englisch, Französisch oder Deutsch erfolgen. Einzelheiten zu den Testanforderungen finden Reisende auf der Website des Robert Koch-Instituts. Das Testergebnis muss mindestens zehn Tage nach der Eingabe aufbewahrt werden.
Für die Eingabe aus Bereichen mit Virusvarianten können keine Ausnahmen gemacht werden. Personen, die aus Gebieten mit hoher Inzidenz und anderen Risikogebieten auf der Durchreise sind, sind unter bestimmten Umständen von den Registrierungs-, Test- und Quarantäneanforderungen befreit. Dies umfasst den Transit durch ein Risikogebiet ohne Zwischenstopp vor der Einreise nach Deutschland sowie den Transit durch Deutschland über die schnellste Route, z. mit einem bestätigten Weiterflug in ein Drittland.
Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Reisende finden weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Testanforderungen auf der Website von das Bundesministerium für Gesundheit.
Quarantänevorschriften
In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Quarantänevorschriften zuständig. Die Bundesländer haben auf der Grundlage einer Musterverordnung ihre eigenen Vorschriften erlassen.
Da die neue Musterverordnung wesentliche Änderungen enthält, bitten wir Sie, vor der Einreise in ein Land die Vorschriften zur Quarantäne und Prüfung sorgfältig zu lesen die für Ihr spezifisches Ziel gelten. Durch Eingabe der Postleitzahl Ihres Ziels finden Sie die Kontaktinformationen Ihres zuständigen örtlichen Gesundheitsamtes auf der folgenden Website: https://tools.rki.de/PLZTool/en-GB
Quarantänebestimmungen
Gemäß der neuen Probenverordnung gilt in der Regel Folgendes:
Bei der Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten zehn Tage sind Sie
- muss sich vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und einen Nachweis darüber führen, dass Sie dies getan haben.
- muss auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 getestet werden Coronavirus vor oder unmittelbar nach der Einreise in das Land,
- fahren Sie nach der Einreise direkt an Ihr Ziel und
- isolieren sich dort zehn Tage lang selbst (Quarantäne).
Weitere Informationen finden Reisende auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Ausnahme: Transit
Die Verpflichtung zur Selbstisolierung zu Hause gilt nicht für den Transit durch Deutschland. In diesem Fall sind Sie jedoch verpflichtet, Deutschland unverzüglich zu verlassen. Es gelten die spezifischen Bestimmungen der Länder.
Ausnahme: negatives Testergebnis nach 5 Tagen
Die Zehn-Tage-Quarantäne kann nach den geltenden Bestimmungen der Länder am beendet werden frühestens nach dem fünften Tag nach dem Eintritt mit einem negativen Testergebnis für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Wie verhalten Sie sich in Deutschland?
Mund und Nase müssen bedeckt sein an Bord öffentlicher Verkehrsmittel, in Geschäften und an belebten Orten im Freien, an denen der Mindestabstand zu anderen nicht immer eingehalten werden kann. Masken müssen die Anforderungen von FFP2, KN95 / N95 oder chirurgischen Masken erfüllen.
Wenn Reisende Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 entwickeln (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen oder Fieber), sollten sie einsteigen Kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder wenden Sie sich an die Hotline 116 117. Oft können auch Reiseführer oder Hotels in solchen Fällen helfen. Reisende sollten die Kontaktdaten der Botschaft oder des Konsulats ihres Heimatlandes in Deutschland aufbewahren, falls sie Kontakt mit ihnen aufnehmen müssen.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums in englischer Sprache finden Sie hier.
Ausführliche Informationen in Englisch und anderen Sprachen zu aktuellen Vorschriften finden Sie hier.
Eine kurze Übersicht darüber, wie Sie sich und andere schützen können, finden Sie hier:
Coronavirus – Informationen und praktische Ratschläge.
Auf lokale Vorschriften achten
Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 unterliegen den örtlichen Vorschriften. Dies kann Quarantänemaßnahmen im Falle einer bestätigten Infektion einschließen.
Die internationalen Empfehlungen zur Verringerung der Verbreitung von COVID-19 sollten befolgt werden. Dazu gehört das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände mit Seife für 20 bis 30 Sekunden, das Niesen in den Ellbogen oder die schnelle Entsorgung von Taschentüchern oder Taschentüchern, der Abstand zu anderen Personen und das Vermeiden von Händeschütteln. Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Website der Weltgesundheitsorganisation.
Wenn möglich, sollten Reisen reduziert und öffentliche Verkehrsmittel vermieden werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern.
Wo zu finden Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von folgenden Institutionen:
Informationen zu Coronaviren und Vorschriften in Englisch und anderen Sprachen
Innenministerium
Gesundheitsministerium
Verkehrsministerium
Die Weltgesundheitsorganisation
Robert Koch-Institut