CAM-Gebühren unterliegen großen Schwankungen, da Mieter ein- und ausziehen und verschiedene Inflationsposten auftreten. Dies kann es sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter schwierig machen, ihre zukünftigen Cashflows mit jeder Genauigkeit vorherzusagen. Um dies zu beheben, enthalten einige Leasingverträge „Cap“ – und „Floor“ -Bedingungen, die diese Änderungen auf feste Werte im Jahresvergleich beschränken.
Eine Obergrenze für CAM-Gebühren begrenzt den Betrag, um den CAM Die Gebühren können jedes Jahr steigen und werden als Prozentsatz angegeben. Wie bei den CAM-Gebühren selbst werden auch hier Obergrenzen zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und variieren daher von Mietvertrag zu Mietvertrag. Obergrenzen können kumulativ oder zusammengesetzt sein und Jahr für Jahr oder Jahr für Jahr berechnet werden.
Mit Obergrenzen für Jahr über Basis kann die Obergrenze jedes Jahr um einen bestimmten, vorgegebenen Prozentsatz eines Pre erhöht werden -bestimmte anfängliche (Basis-) CAM-Ladung. Obergrenzen gegenüber dem Vorjahr bedeuten, dass die prozentuale Erhöhung nicht für einen Grundbetrag gilt, sondern für die tatsächliche CAM-Gebühr des Vorjahres. Durch kumulative Obergrenzen kann sich die jährliche prozentuale Erhöhung der CAM-Obergrenze ansammeln. Eine jährliche Obergrenze von 5% würde die Deckgrenze jedes Jahr um 5% erhöhen, so dass es sich im ersten Jahr um eine Obergrenze von 5%, im zweiten Jahr um eine Obergrenze von 10%, im dritten Jahr um 15 usw. handelte. Zusammengesetzte Obergrenzen ermöglichen es, dass die jährliche prozentuale Erhöhung der CAM-Obergrenze jedes Jahr mit einer zusammengesetzten Rate wächst.
ichtung Wenn die tatsächlichen CAM-Gebühren niedriger als die Obergrenze sind, gilt die Obergrenze nicht. In diesen Fällen kann stattdessen ein Boden verwendet werden. Fußböden sind nützlich, wenn davon ausgegangen wird, dass die CAM-Gebühren im Laufe der Zeit steigen werden, selbst wenn es in einem gegebenen Jahr keine Inflation gibt. Eine Untergrenze wird eine minimale Erhöhung der Gebühren budgetieren, mit der Erwartung, dass sie in Zukunft eine größere Erhöhung verringern wird.