Sozialversicherung


Quellensteuer von Ihren Sozialversicherungsleistungen einbehalten

Sie können uns bitten, bei Ihrer ersten Beantragung Bundessteuern von Ihrer Sozialversicherungsleistung einzubehalten.

Wenn Sie bereits Leistungen erhalten oder Ihre Quellensteuer ändern oder beenden möchten, benötigen Sie ein Formular W-4V vom Internal Revenue Service (IRS).

Sie können das herunterladen Formular oder rufen Sie das IRS gebührenfrei unter 1-800-829-3676 an und fordern Sie das Formular W-4V (Voluntary Withholding Request) an. (Wenn Sie taub oder schwerhörig sind, rufen Sie die IRS TTY-Nummer 1-800-829- an. 4059.)

Wenn Sie das Formular ausfüllen, müssen Sie den Prozentsatz Ihres monatlichen Leistungsbetrags auswählen, den Sie einbehalten möchten. Sie können 7, 10, 12 oder 22 Prozent Ihrer monatlichen Leistung für Steuern einbehalten lassen

Nur diese Prozentsätze können einbehalten werden. Pauschalbeträge werden nicht akzeptiert.

Unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es per Post oder persönlich an Ihr lokales Sozialversicherungsamt zurück.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen

Wenn Sie weitere Informationen zum Quellensteuerabzug benötigen, lesen Sie die IRS-Publikation 554, Steuerleitfaden für Senioren, und die Publikation 915, Sozialversicherung und gleichwertige Rentenleistungen für Eisenbahnen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Steuerschuld haben oder ein Formular W-4V anfordern möchten, können Sie auch das IRS unter 1-800-829-3676 anrufen. (Wenn Sie taub oder schwerhörig sind, rufen Sie die IRS TTY-Nummer 1-800-829-4059 an.)

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