Wenn Sie Zigaretten, Tabaksticks oder Tabakwaren in Ihre persönliche Befreiung einbeziehen, erhalten Sie möglicherweise nur eine teilweise Befreiung. Für diese Produkte müssen Sie eine besondere Steuer zahlen, es sei denn, sie haben einen Verbrauchsteuerstempel „DUTY PAID CANADA DROIT ACQUITTÉ“. In Kanada hergestellte Produkte mit dieser Marke werden in Duty-Free-Läden verkauft. Sie können Ihre Freigabe beschleunigen, indem Sie Ihre Tabakerzeugnisse bei Ihrer Ankunft zur Überprüfung zur Verfügung stellen.
Wenn Sie mehr als Ihre persönliche Befreiung einbringen, Sie müssen regelmäßige Veranlagungen für den Überschussbetrag vornehmen. Diese regelmäßigen Veranlagungen können Zölle und Steuern sowie Provinz- oder Gebietsgebühren umfassen. Bei der Berechnung der geschuldeten Beträge gewähren die Grenzschutzbeamten eine Zulage für Produkte mit einem Verbrauchsteuerstempel „DUTY PAID CANADA DROIT ACQUITTÉ.“
Das Verbrauchsteuergesetz von 2001 begrenzt die Menge an Tabakerzeugnissen, die von einer Person für den persönlichen Gebrauch importiert (oder besessen) werden dürfen, wenn das Tabakerzeugnis keinen Verbrauchsteuerstempel hat „DUTY PAID CANADA DROIT ACQUITTÉ.“ Die Grenze liegt derzeit bei fünf Einheiten Tabakerzeugnissen. Eine Einheit Tabakerzeugnisse besteht aus einer der folgenden Einheiten: 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Gramm hergestellten Tabak und 200 Tabakstangen.