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Auf der Grundlage des Beschlusses vom 8. Januar 2021 werden die derzeitigen Quarantänemaßnahmen wie folgt verstärkt:

(1) Neue Maßnahmen für Grenzschutz während des Ausnahmezustands
Alle Personen, die nach Japan einreisen, wieder einreisen oder nach Japan zurückkehren (einschließlich japanischer Staatsangehöriger), werden gebeten, eine Bescheinigung über das negative Testergebnis des COVID-19-Tests vor der Einreise (im Folgenden als bezeichnet) einzureichen „Bescheinigung über das negative Testergebnis“), die innerhalb von 72 Stunden (von der Probenahme bis zur Abflugzeit des Fluges) bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands durchgeführt wird, unabhängig davon, ob sie aus den Ländern / Regionen anreisen, die als verweigerungsbedürftig eingestuft wurden Einreisegenehmigung für Japan oder nicht oder unabhängig davon, ob Business Track / Residence Track verwendet wird oder nicht. Bei der Ankunft muss der COVID-19-Test durchgeführt werden. Anschließend müssen sie 14 Tage an einem von der Quarantänestation festgelegten Ort bleiben Chef (eigener Wohnsitz etc.) an d keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. (Beziehen Sie sich auf (2) für den Fall aus den Ländern / Regionen mit gemeinschaftlicher Übertragung von betroffenen Coronavirus-Varianten und Ländern / Regionen, deren Behörden die Bestätigung einer inländischen Infektion einer neuen Coronavirus-Variante angekündigt haben.)

Vom 14. Januar 2021 bis auf weiteres müssen sich alle japanischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Wohnsitzstatus verpflichten, 14 Tage lang keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und 14 Tage lang in Quarantäne zu Hause oder in anderen ausgewiesenen Gebieten zu sein. Bewahren Sie die Standortdaten auf und stellen Sie sie auf Anfrage den Gesundheitszentren oder anderen Einrichtungen zur Verfügung. (Wenn separate Quarantänemaßnahmen ergriffen werden sollen, müssen diese ebenfalls verpfändet werden.) Sie müssen das schriftliche Versprechen (PDF) bei der Einreise nach Japan unterzeichnen und einreichen. Im Falle eines Verstoßes können sie nach dem Quarantänegesetz inhaftiert werden, und es gilt Folgendes:
(1) Für japanische Staatsangehörige können Namen und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung einer Infektion beitragen, veröffentlicht werden.
(2) Für Ausländer mit Wohnsitzstatus können Namen, Nationalitäten und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen beitragen, veröffentlicht werden. Sie können auch dem Widerruf des Aufenthaltsstatus und den Abschiebungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Einwanderungskontrolle und zur Anerkennung von Flüchtlingen unterliegen. Diejenigen, die das „schriftliche Versprechen“ nicht einreichen, werden gebeten, sich 14 Tage lang an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort aufzuhalten (nur in der vom Quarantänebüro gebuchten Unterkunft).

Es gibt verschiedene Maßnahmen genommen für die folgenden Fälle.

(i) Alle japanischen Staatsangehörigen und Ausländer, die aus Ländern / Regionen nach Japan einreisen / wieder einreisen (mit Ausnahme derjenigen, die über „Business Track“ oder „Residence Track“ nach Japan einreisen) Vorbehaltlich der Verweigerung der Einreisegenehmigung (mit Ausnahme von Ländern / Regionen, deren Behörden die Bestätigung einer inländischen Infektion mit einer neuen Variante des Coronavirus angekündigt haben) müssen sie ein „Zertifikat über das negative Testergebnis“ vorlegen. Andernfalls müssen sie bei bleiben Ein Ort, der vom Chef der Quarantänestation festgelegt wurde (nur bei den von der Quarantänestation gebuchten Unterkünften). Am dritten Tag der Ankunft in Japan müssen sie den COVID-19-Test erneut ablegen. Diejenigen, die dies negativ bewertet haben Test wi Ich werde gebeten, mich zu verpflichten, die Standortdaten aufzubewahren (Installation der COVID-19-Kontaktbestätigungsanwendung (COCOA) und Aufzeichnung der Standortdaten über die Kartenanwendung), die von der Quarantänestation gebuchten Unterkünfte zu verlassen und die Selbstquarantäne fortzusetzen zu Hause bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise nach Japan.
(ii) Alle japanischen Staatsangehörigen, die aus Ländern / Regionen, denen die Einreisegenehmigung verweigert wurde, nach Japan zurückkehren (mit Ausnahme von Ländern / Regionen, deren Behörden die Bestätigung des Inlands angekündigt haben Infektion der neuen Variante des Coronavirus), werden auch gebeten, ein „Zertifikat des negativen Testergebnisses“ einzureichen. Andernfalls müssen sie in Unterkünften übernachten, die von der Quarantänestation gebucht wurden. Am dritten Tag der Ankunft in Japan müssen sie den COVID-19-Test erneut ablegen. Diejenigen mit negativem Ergebnis in diesem Test werden gebeten, sich zu verpflichten, die Standortdaten (Installation der COVID-19-Kontaktbestätigungsanwendung (COCOA) und Aufzeichnung der Standortdaten über die Kartenanwendung) beizubehalten, um die von der Quarantänestation gebuchten Unterkünfte zu verlassen und die Selbstquarantäne zu Hause bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise nach Japan fortzusetzen.

(iii) Alle Ausländer, die über „Business Track“ und „Residence Track“ aus Ländern / Regionen, die nicht der Verweigerung unterliegen, nach Japan einreisen Die Erlaubnis zur Einreise nach Japan unterliegt der Durchführung des COVID-19-Tests bei der Ankunft.

(iv) Alle Ausländer, die über „Residence Track“ aus Ländern / Regionen nach Japan einreisen, denen die Einreisegenehmigung für Japan nicht verweigert wurde, werden gebeten, ein „Zertifikat über das negative Testergebnis“ einzureichen Lassen Sie ihre empfangenden Unternehmen / Einrichtungen dies in Form eines „schriftlichen Versprechens“ verpfänden.

(v) Japanische Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitzstatus, die über „Business Track“ nach Japan einreisen, werden gebeten, ein “ Bescheinigung über das negative Testergebnis „unabhängig von der Dauer ihres Besuchs und von den empfangenden Unternehmen / Einrichtungen in Form einer“ schriftlichen Verpfändung „zugesagt.

(Anmerkung 1) Die oben genannten Quarantänemaßnahmen werden ab dem 0:00 Uhr (JST) am 9. Januar 2021.

(Anmerkung 2) Die Vorlage des oben genannten „Zertifikats für das negative Testergebnis“ wird an diejenigen gerichtet, die eintreten, erneut eintreten oder zurückkehren nach Japan nach 0:00 Uhr (JST) am 13. Januar 2021.

(2) Die Grenzschutzmaßnahmen für diejenigen, die einreisen, re -Eintritt oder Rückkehr nach Japan aus den Ländern / Regionen mit gemeinschaftlicher Übertragung von betroffenen Coronavirus-Varianten und Ländern / Regionen, deren Behörden die Bestätigung einer inländischen Infektion einer neuen Coronavirus-Variante angekündigt haben

Alle japanischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Wohnsitzstatus müssen die „Bescheinigung über das negative Testergebnis“ erhalten. Sie müssen sich bis auf Weiteres 3 Tage lang an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort selbst unter Quarantäne stellen (nur in den vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünften). Am dritten Tag müssen sie den COVID-19-Test erneut ablegen. Diejenigen, die bei diesem Test ein negatives Ergebnis haben, müssen sich zu Hause als Ersatz für die vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünfte bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise nach Japan selbst unter Quarantäne stellen.

Japanische Staatsangehörige, die keine Anträge stellen können Die „Bescheinigung über das negative Testergebnis“ muss sich 3 Tage lang an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort selbst unter Quarantäne stellen (nur an den vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünften). Am dritten und am sechsten Tag sind sie es erforderlich, um den COVID-19-Test erneut durchzuführen. Diejenigen, die in beiden Tests negative Ergebnisse erzielt haben, können die Unterkunft verlassen, müssen sich jedoch zu Hause als Ersatz für die vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünfte bis 14 Tage nach der Einreise nach Japan selbst unter Quarantäne stellen

Ab dem 14. Januar 2021 müssen sich alle japanischen und ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitzstatus verpflichten, die Standortdaten auf Anfrage den Gesundheitszentren oder anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen Sie müssen das schriftliche Versprechen (PDF) bei der Einreise nach Japan unterschreiben. Im Falle eines Verstoßes können sie nach dem Quarantänegesetz inhaftiert werden, und die folgenden Maßnahmen können angewendet werden. (1) Für japanische Staatsangehörige können Namen und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen beitragen, veröffentlicht werden. (2) Für Ausländer mit Wohnsitzstatus können Namen, Nationalitäten und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung einer Infektion beitragen, veröffentlicht werden. Sie können auch dem Widerruf des Aufenthaltsstatus und den Abschiebungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Einwanderungskontrolle und zur Anerkennung von Flüchtlingen unterliegen. Diejenigen, die das „schriftliche Versprechen“ nicht einreichen, werden gebeten, sich 14 Tage lang an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort aufzuhalten (nur in den vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünften).

(Anmerkung 1) ) Die betroffenen Länder und Regionen der Maßnahmen werden vom Außenministerium und vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales benannt und bestätigt. Die Benennung wird ordnungsgemäß bekannt gegeben.

  • Am 23. Dezember 2020 Das folgende Land ist ausgewiesen (Die oben genannten Quarantänemaßnahmen begannen am 24. Dezember 2020 ab 0:00 Uhr (JST).)
    Großbritannien
  • Am 25. Dezember 2020 gilt Folgendes Land bestimmt (Die oben genannten Quarantänemaßnahmen begannen am 26. Dezember 2020 um 0:00 Uhr (JST).):
    Südafrika
  • Am 2. Februar 2021 wurden die folgenden Länder / Regionen sind gekennzeichnet (Die oben genannten Quarantänemaßnahmen beginnen am 5. Februar 2021 um 0:00 Uhr (JST)):
    Irland, Israel, Amazonas (Brasilien)

(Hinweis 2) Die oben genannten Quarantänemaßnahmen gelten für Personen, die nach Japan einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen in den Ländern / Regionen aufgehalten haben, in denen Coronavirus-Varianten in der Gemeinschaft übertragen wurden.

(ii) Länder / Regionen, deren Behörden die Bestätigung der Inlandsinfektion einer neuen Variante des Coronavirus angekündigt haben (mit Ausnahme der Länder / Regionen, in denen Coronavirus-Varianten der Gemeinschaft übertragen wurden, wie oben erläutert (i)) ( Anmerkung 1)

Alle japanischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Wohnsitzstatus (mit Ausnahme derjenigen, die über „Business Track“ oder „Residence Track“ nach Japan einreisen) werden gebeten, eine „Bescheinigung über die negative Prüfung“ einzureichen Ergebnis “und unterziehen sich bei der Ankunft vom 30. Dezember 2020 bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands einem COVID-19-Test.

Japanische Staatsangehörige, die nach 0:00 Uhr (JST) nach Japan zurückkehren 9. Januar 2021 und kann das „Zertifikat des negativen Testergebnisses“ nicht einreichen, müssen sich an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort selbst unter Quarantäne stellen (nur in den vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünften). Am dritten Tag müssen sie den COVID-19-Test erneut ablegen. Diejenigen, die bei diesem Test negative Ergebnisse erzielt haben, können die Unterkunft verlassen, müssen sich jedoch zu Hause als Ersatz für die vom Quarantänebüro gebuchten Unterkünfte bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise nach Japan selbst unter Quarantäne stellen.

(Hinweis 1) Die betroffenen Länder und Regionen der Maßnahmen werden vom Außenministerium und vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales benannt und bestätigt. Die Benennung wird ordnungsgemäß bekannt gegeben.

  • Am 26. Dezember 2020 werden die folgenden Länder und Regionen benannt (Die oben genannten Quarantänemaßnahmen begannen am 30. Dezember 2020 ab 0:00 Uhr (JST) .):
    Irland, Israel, Italien, Australien, Niederlande, Dänemark, Frankreich, Belgien
  • Am 27. Dezember 2020 wurde die Provinz Ontario (Kanada) als Region gemäß den oben genannten Bestimmungen ausgewiesen. erwähnte Quarantänemaßnahmen, deren Anwendung am 31. Dezember 2020 ab 0:00 Uhr (JST) begann.
  • Am 28. Dezember 2020 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen bezeichnet, die den oben genannten Bestimmungen unterliegen: erwähnte Quarantänemaßnahmen, deren Anwendung am 1. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Schweiz, Schweden, Spanien, Norwegen, Liechtenstein
  • Am 29. Dezember 2020 Island (benannt am 26. Dezember 2020) wurde aus der Liste der designierten Länder und Regionen gestrichen.
  • Am 30. Dezember 2020 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen s bezeichnet vorbehaltlich der oben genannten Quarantänemaßnahmen, deren Anwendung am 3. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Bundesstaat Colorado (Vereinigte Staaten von Amerika), Provinz Quebec (Kanada)
  • Am 31. Dezember 2020 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 4. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann .:
    Bundesstaat Kalifornien (Vereinigte Staaten von Amerika), Vereinigte Arabische Emirate (Anmerkung 4), Deutschland
  • Am 1. Januar 2021 wird die folgende Region als Region ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegt Davon begann am 5. Januar 2021 um 0:00 Uhr (JST):
    Bundesstaat Florida (Vereinigte Staaten von Amerika)
  • Am 5. Januar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen benannt als Regionen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 9. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Island, Bundesstaat New York (Vereinigte Staaten) s of America), Slowakei, Finnland
  • Am 6. Januar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung ab 0:00 Uhr begann ( JST) am 10. Januar 2021.:
    Bundesstaat Georgia (Vereinigte Staaten von Amerika), Georgia, Nigeria (Anmerkung 4), Bundesstaat Sao Paulo (Brasilien), Luxemburg
  • Am 8. Januar 20 2021 wird das folgende Land als Region ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegt, deren Anwendung am 12. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Bundesstaat Connecticut, Texas, Pennsylvania (USA) Staaten von Amerika)
  • Am 9. Januar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung im Januar ab 0:00 Uhr (JST) begann 13, 2021.:
    Provinz British Columbia (Kanada), Rumänien
  • Am 11. Januar 2021 wird die folgende Region als die oben genannten Regionen ausgewiesen Erwähnte Quarantänemaßnahmen, deren Anwendung am 15. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Bundesstaat Minnesota (Vereinigte Staaten von Amerika)
  • Am 13. Januar 2021 Die folgenden Länder / Regionen werden als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 17. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann.:
    Bundesstaat Maryland (Vereinigte Staaten von Amerika), Portugal
  • Am 19. Januar 2021 wird das folgende Land als Region ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegt, deren Anwendung ab begann 0:00 Uhr (JST) am 23. Januar 2021:
    Ghana (Anmerkung 4)
  • Am 20. Januar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die der oben genannten Quarantäne unterliegen Maßnahmen, deren Anwendung am 24. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Bundesstaat Utah (Vereinigte Staaten von Amerika), Österreich, Tschechische Republik, Ungarn
  • Am Januar 21, 2021, wird die folgende Region als Region ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegt, deren Anwendung am 25. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Peking (Volksrepublik China)
  • Am 26. Januar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung ab begann 0:00 Uhr (JST) am 30. Januar 2021:
    Bundesstaat New Jersey, Virginia (Vereinigte Staaten von Amerika), Palästina, Vietnam
  • Am 27. Januar 2021 sind die folgenden Länder als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 31. Januar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Griechenland, Singapur, Serbien, Jordanien
  • Am Am 29. Januar 2021 werden die folgenden Länder als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 2. Februar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) begann:
    Ecuador, Nordmakedonien, Polen , Mosambik
  • Am 1. Februar 2021 werden die folgenden Länder / Regionen als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 5. Februar ab 0:00 Uhr (JST) begann. 2021.:
    Bundesstaat Oregon, South Carolina, Delaware (Vereinigte Staaten von Amerika), Provinz Alberta (Kanada), Bulgarien
  • Am 3. Februar 2021 wurden die folgenden Länder / r egions werden als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 7. Februar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) beginnt:
    Kosovo, Türkei
  • Am 5. Februar 2021 werden die folgenden Länder als Regionen ausgewiesen, die den oben genannten Quarantänemaßnahmen unterliegen, deren Anwendung am 9. Februar 2021 ab 0:00 Uhr (JST) beginnt:
    Republik Korea, Tansania (Anmerkung 4)

(Anmerkung 2) Die oben genannten Quarantänemaßnahmen gelten für Personen, die nach Japan einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen in den in (Anmerkung 1) genannten Ländern und Regionen aufgehalten haben.

(Anmerkung 3) Die oben genannten Quarantänemaßnahmen beginnen am 30. Dezember 2020 ab 0:00 Uhr (JST). Die Anwendung der oben genannten Maßnahmen auf weitere Länder und Regionen beginnt ab 0:00 Uhr bin (JST) 4 Tage nach der in (Anmerkung 1) oben genannten Bezeichnung.

(Anmerkung 4) Obwohl die inländische Infektion mit einer neuen Variante des Coronavirus in diesem Land nicht bestätigt wurde, wurde die Bezeichnung als Vorsichtsmaßnahme eingeführt, da die neue Variante des Coronavirus bei infizierten Personen nachgewiesen wurde innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise nach Japan in diesem Land geblieben sind.

Vom 14. Januar 2021 bis auf Weiteres müssen sich auch alle japanischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Wohnsitzstatus verpflichten, keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen 14 Tage lang zu Hause oder in anderen dafür vorgesehenen Bereichen 14 Tage lang unter Quarantäne stellen, die Standortdaten aufbewahren und auf Anfrage den Gesundheitszentren oder anderen Einrichtungen zur Verfügung stellen. (Die betreffenden Quarantänemaßnahmen für das Versprechen können je nach verwendetem Schema variieren.) Sie müssen das schriftliche Versprechen (PDF) bei der Einreise nach Japan unterzeichnen. Im Falle eines Verstoßes können sie nach dem Quarantänegesetz inhaftiert werden, und es gilt Folgendes. (1) Für japanische Staatsangehörige können Namen und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen beitragen, veröffentlicht werden. (2) Für Ausländer mit Wohnsitzstatus können Namen, Nationalitäten und andere Informationen, die zur Verhinderung der Ausbreitung einer Infektion beitragen, veröffentlicht werden. Sie können auch dem Widerruf des Aufenthaltsstatus und den Abschiebungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Einwanderungskontrolle und zur Anerkennung von Flüchtlingen unterliegen. Diejenigen, die das „schriftliche Versprechen“ nicht einreichen, werden gebeten, sich 14 Tage lang an einem vom Chef der Quarantänestation festgelegten Ort aufzuhalten (nur in der vom Quarantänebüro gebuchten Unterkunft).

Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website (Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales)

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