Wenn Sie zum ersten Mal Insolvenz anmelden und eine Entlastung erhalten, Dann müssen Sie eine bestimmte Zeit warten (wie im Insolvenzcode festgelegt), bevor Sie erneut eine Entlastung erhalten können.
Wenn Ihr Fall ohne Eingabe einer Entlastung abgewiesen wurde, können Sie eine weitere Insolvenz anmelden, dies kann jedoch der Fall sein Einschränkungen bei der Einreichung, insbesondere wenn Ihr Fall innerhalb des Jahres vor Ihrer zweiten Einreichung abgewiesen wurde.
Wenn Sie beispielsweise einen Fall innerhalb des letzten Jahres abgewiesen haben, bleibt der automatische Aufenthalt nur in Kraft in Ihrer zweiten Einreichung für einen Monat, es sei denn, Sie verlängern diese durch Beschluss des Gerichts.
Wenn Sie zwei (2) Fälle innerhalb des Jahres vor einer dritten Einreichung abgewiesen haben, wird der automatische Aufenthalt nicht beendet überhaupt zu Beginn des Falles in Kraft treten, und Sie müssen die Genehmigung des Gerichtshofs einholen, um t „aufzuerlegen“ Der automatische Aufenthalt oder mit anderen Worten die Umsetzung.
Dies ist wichtig, da der automatische Aufenthalt verhindert, dass Gläubiger gegen Sie vorgehen, z. B. eine Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Rücknahme. Normalerweise wird dieser Aufenthalt „automatisch“ wirksam, wenn eine Insolvenz angemeldet wird, daher der Name.
Wenn der automatische Aufenthalt jedoch aufgrund einer vorherigen Insolvenzentlassung nicht in Kraft tritt oder abläuft, wird Ihre Insolvenz dies nicht tun Verhindern Sie eine solche Gläubigeraktion.
In Bezug auf die Entlassungsberechtigung können Sie zwei- oder sogar dreimal Insolvenz anmelden und jedes Mal eine Entlastung erhalten, vorausgesetzt, Sie bleiben geduldig und warten eine bestimmte Zeit, bevor Sie erneut einreichen.
Insolvenzantrag vor Ablauf der Wartezeit verhindert, dass Sie eine Entlastung erhalten, und Sie haften weiterhin für die Zahlung von Schulden.
Insolvenzantrag zweimal:
Kapitel 7 Gefolgt von Kapitel 7:
Es steht Ihnen frei, eine zweite Insolvenz gemäß Kapitel 7 einzureichen, auch wenn Sie in Ihrem vorherigen Fall eine Entlastung erhalten haben. Wenn Sie lange genug warten, haben Sie auch Anspruch auf eine Entlastung wieder.
Nachdem Sie in Ihrem ersten Insolvenzantrag gemäß Kapitel 7 eine Entlastung erhalten haben, haben Sie Warten Sie acht (8) Jahre, bevor Sie unter demselben Kapitel erneut Insolvenz anmelden.
Wenn Sie beispielsweise am 8. Mai 2019 unter Kapitel 7 Insolvenz anmelden, sind Sie berechtigt eine Entlastung, wenn Sie nach dem 8. Mai 2027 eine zweite Insolvenz anmelden.
Wenn Sie vor diesem Datum einreichen, können Sie keine Entlastung erhalten, und Sie sind rechtlich für die Tilgung Ihrer Schulden verantwortlich.
Kapitel 7 Gefolgt von Kapitel 13:
Wenn Sie zuvor Insolvenz angemeldet und eine Entlastung erhalten haben, müssen Sie vier (4) Jahre warten, wenn Sie eine Entlastung erhalten möchten in einem Kapitel 13 Insolvenz.
Wenn Sie vier (4) Jahre warten, können Sie unter anderem eine Entlastung für Ihre Arztrechnungen, Privatkredite und Kreditkartenrechnungen erhalten.
Die Einreichung von Kapitel 13 Insolvenz vor Ablauf der vier (4) Jahre deckt Ihre ungesicherten Schulden nicht ab.
Das heißt, wenn Sie am 4. Mai 2019 Insolvenz nach Kapitel 7 eingereicht und eine Entlastung erhalten haben, haben Sie dies getan nach dem 4. Mai 2023 für Kapitel 13 einzureichen, um in diesem Fall eine Entlastung zu erhalten.
Die 4-Jahres-Frist gilt jedoch nur, wenn Sie in Ihrer letzten Insolvenzanmeldung nach Kapitel 7 eine Entlastung erhalten.
Kapitel 13 Gefolgt von Kapitel 13:
Wenn Sie ein Kapitel 13 eingereicht und eine Entlastung erhalten haben, müssen Sie mindestens zwei (2) Jahre warten, um die Insolvenz von Kapitel 13 einzureichen Wieder und erhalten Sie eine Entlastung.
Die meisten Fälle dauern zwischen drei (3) und fünf (5) Jahren, so dass Sie praktisch sofort eine neue Insolvenz gemäß Kapitel 13 einreichen können, sobald Sie eine Entlastung in solchen erhalten Fälle.
Kapitel 13 Gefolgt von Kapitel 7:
Wenn Sie zuvor Insolvenz angemeldet und eine Entlastung erhalten haben, müssen Sie sechs (6) Jahre ab dem Datum warten
Andernfalls erhalten Sie im Fall von Kapitel 7 keine Entlastung, es sei denn, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen.
Wenn Sie Kapitel einreichen möchten 7 Insolvenz (und Entlastung) vor sechs (6) Jahren muss Folgendes eintreten.
- Sie müssen 100% der zulässigen ungesicherten Forderungen in Ihrem früheren Insolvenzverfahren nach Kapitel 13 bezahlt haben. oder
- Sie müssen 70% der zulässigen ungesicherten Forderungen während Ihrer vorherigen Insolvenzanmeldung gemäß Kapitel 13 bezahlt haben, und das Gericht muss feststellen, dass Sie Ihre besten Anstrengungen unternommen und Ihren Plan in gutem Glauben in der vorherigen Insolvenz nach Kapitel 13 vorgeschlagen haben .
Es ist wichtig, die Details Ihrer vorherigen Insolvenzanmeldung zu verstehen und zu verstehen, wie sich dies auf Ihre Fähigkeit auswirkt, in Ihrem bevorstehenden Insolvenzfall eine Entlastung zu erhalten.
Es ist auch wichtig zu verstehen, welche Auswirkungen eine frühere Insolvenzentlassung auf den automatischen Aufenthalt haben kann, da der automatische Aufenthalt die Gläubiger daran hindert, gegen Sie vorzugehen, z. B. eine Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Rücknahme.
Schlussfolgerung
Die Einreichung eines zweiten Insolvenzverfahrens ist ebenso wichtig wie die Einreichung eines ersten Insolvenzverfahrens und erfordert den Verstand und die Scharfsinnigkeit eines erfahrenen Insolvenzanwalts.
A. Ein professioneller Anwalt, der sich mit Kapitel 7 und Kapitel 13 befasst, analysiert Ihren letzten Insolvenzfall eingehend und informiert Sie darüber, ob eine vollständige Entschuldung möglich ist oder nicht.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für eine zweite Insolvenzanmeldung berechtigt sind, Dann kontaktieren Sie uns bitte für eine kostenlose Beratung.
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