Executive Order 9066 (Deutsch)

Am 21. März 1942 unterzeichnete Roosevelt das öffentliche Gesetz 503 (das nach nur einer Stunde Diskussion im Senat und 30 Minuten im Repräsentantenhaus genehmigt wurde), um die Durchsetzung von zu gewährleisten seine Executive Order. Das Gesetz wurde vom Beamten des Kriegsministeriums, Karl Bendetsen, verfasst, der später zum Direktor der zivilen Kontrollverwaltung während des Krieges befördert wurde und die Inhaftierung japanischer Amerikaner überwacht

Mit einer umfassenden Auslegung von EO 9066 erließ Generalleutnant John L. DeWitt Anordnungen, in denen bestimmte Gebiete im Westen der Vereinigten Staaten als Ausschlusszonen gemäß der Exekutivverordnung deklariert wurden. Infolgedessen wurden ungefähr 112.000 Männer, Frauen und Kinder japanischer Abstammung von der Westküste der Vereinigten Staaten vertrieben und in amerikanischen Konzentrationslagern und anderen Haftanstalten im ganzen Land festgehalten. Japanische Amerikaner in Hawaii wurden trotz des Angriffs auf Pearl Harbor nicht auf die gleiche Weise inhaftiert. Obwohl die japanisch-amerikanische Bevölkerung in Hawaii fast 40% der Bevölkerung Hawaiis selbst ausmachte, wurden dort nur einige Tausend Menschen inhaftiert, was die eventuelle Feststellung stützt, dass ihre Massenentfernung an der Westküste aus anderen Gründen als der „militärischen Notwendigkeit“ motiviert war.

Japanische Amerikaner und andere Asiaten in den USA hatten jahrzehntelang unter Vorurteilen und rassistisch motivierter Angst gelitten. Gesetze, die asiatische Amerikaner daran hinderten, Land zu besitzen, zu wählen, vor Gericht gegen Weiße auszusagen, und andere rassendiskriminierende Gesetze gab es lange vor dem Zweiten Weltkrieg. Darüber hinaus hatte das FBI, das Office of Naval Intelligence und die Abteilung für militärische Geheimdienste seit Anfang der 1930er Jahre die japanisch-amerikanischen Gemeinden in Hawaii und den kontinentalen USA überwacht. Anfang 1941 gab Präsident Roosevelt heimlich eine Studie in Auftrag, um die Möglichkeit zu bewerten, dass japanische Amerikaner eine Bedrohung für die Sicherheit der USA darstellen würden. Der Bericht, der genau einen Monat vor der Bombardierung von Pearl Harbor eingereicht wurde, ergab, dass es in den Vereinigten Staaten keinen bewaffneten Aufstand der Japaner geben wird. „Zum größten Teil“, sagte der Munson-Bericht, „sind die lokalen Japaner den Vereinigten Staaten treu oder hoffen im schlimmsten Fall, dass sie durch Schweigen Konzentrationslager oder verantwortungslose Mobs vermeiden können.“ Eine zweite Untersuchung, die 1940 eingeleitet wurde und von Kenneth Ringle, dem Geheimdienstoffizier der Marine, verfasst und im Januar 1942 eingereicht wurde, ergab ebenfalls keine Hinweise auf Aktivitäten der fünften Kolonne und drängte auf Masseneinkerkerung. Beide wurden ignoriert.

Über zwei Drittel der inhaftierten Menschen japanischer Abstammung – fast 70.000 – waren amerikanische Staatsbürger. Viele der anderen hatten zwischen 20 und 40 Jahren auf dem Land gelebt. Die meisten japanischen Amerikaner, insbesondere die in den Vereinigten Staaten geborene erste Generation (die Nisei), sahen sich den Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber loyal. Kein japanisch-amerikanischer Staatsbürger oder japanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten wurde jemals wegen Sabotage oder Spionage für schuldig befunden.

Amerikaner italienischer und deutscher Abstammung waren ebenfalls von diesen Einschränkungen betroffen, einschließlich Internierung. 11.000 Menschen deutscher Abstammung wurden interniert, ebenso 3.000 Menschen italienischer Abstammung sowie einige jüdische Flüchtlinge. Die internierten jüdischen Flüchtlinge kamen aus Deutschland, da die US-Regierung nicht zwischen ethnischen Juden und ethnischen Deutschen unterschied (der Begriff „jüdisch“ wurde als religiöse Praxis definiert, nicht als ethnische Zugehörigkeit). Einige der Internierten europäischer Abstammung wurden nur kurz interniert, während andere nach Kriegsende mehrere Jahre festgehalten wurden. Wie die japanisch-amerikanischen Inhaftierten hatten diese kleineren Gruppen in ihrer Anzahl in Amerika geborene Bürger, insbesondere unter den Kindern. Einige Angehörige von Ethnien anderer Achsenländer wurden interniert, aber die genaue Anzahl ist nicht bekannt.

Es gab 10 dieser Konzentrationslager im ganzen Land, die als „Umsiedlungszentren“ bezeichnet wurden. Es gab zwei in Arkansas, zwei in Arizona , zwei in Kalifornien, eine in Idaho, eine in Utah, eine in Wyoming und eine in Colorado.

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