Aufgrund des Ausnahmezustands von COVID-19 werden PCK-Prämien mit der Zahlung vom 1. März 2020 für die Deckung im April erlassen. Für alle Prämienzahlungen wird bis zum letzten Tag des Monats, an dem der COVID-19-Notfall gemeldet wurde, ein Verzicht gewährt. Alle Prämienzahlungen, die während dieser Zeit eingehen, werden auf Fälle angewendet, die nach dem Nichtvorhandensein der Ausnahmeregelungen noch laufen Aufgrund des Ausnahmezustands aufgrund von COVID-19 wird die PCK-Prämienzahlung am 1. März 2020 mit Deckung für die April-Zahlung von den Prämien befreit. Die Ausnahmen gelten für die Zahlung aller Prämien bis zum letzten Tag des Monats, der in der Notstandserklärung für COVID-19 vorgesehen ist. Jede Prämienzahlung, die während dieser Zeit eingeht, wird nach Beendigung des Verzichts auf laufende Fälle angewendet, gemäß dem DCH Policy Memorandum vom 25. März 2020 „Medical Assistance / COVID-19 Rescissions.