Kann ich nach Frankreich einreisen?
Alle Reisen in und aus Ländern außerhalb des europäischen Raums sind verboten, es sei denn, es gibt dringende Gründe für Reisen. Reisen in und aus Ländern innerhalb des europäischen Raums werden dringend empfohlen.
Für Spediteure gelten besondere Regeln.
Ankünfte aus dem europäischen Raum
Wenn Sie aus einem Land anreisen In der folgenden Liste (Länder im europäischen Raum) können Sie nach Frankreich einreisen.
Sie müssen dem Transportunternehmen und den Grenzkontrollbehörden Folgendes vorlegen:
- Eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass:
- Sie keine Anzeichen von COVID- zeigen. 19;
- Nach Ihrem Wissen haben Sie in den 14 Tagen vor Reiseantritt mit niemandem Kontakt aufgenommen, bei dem COVID-19 bestätigt wurde.
- Sie stimmen der Einreichung zu, wenn Sie älter sind 11 Jahre oder älter, zu einem virologischen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2 bei Ankunft in Frankreich;
- Wenn Sie 11 Jahre oder älter sind, wird ein negativer RT- PCR-Testergebnis, durchgeführt weniger als 72 Stunden vor Abflug.
Wenn im Abflugland kein RT-PCR-Test durchgeführt werden kann, können Sie die französische Botschaft oder das französische Konsulat um ein bestimmtes Dokument bitten, das als „PCR-Testausnahme“ (Dispense de Test PCR) bezeichnet wird. , vorbehaltlich dringender Gründe für die Reise (auf eine sehr kleine Anzahl von Umständen beschränkt) und vorheriger Annahme von:
- einem virologischen Screening-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Antigen- / Lateral-Flow-Test) ) bei Ankunft
- Eine 7-tägige Isolationsfrist in einer von den französischen Behörden benannten Einrichtung, vorbehaltlich der Vorlage einer Buchung;
- Ein virologischer RT-PCR-Test am Ende des Isolationszeitraum. In Ländern, in denen Antigen- / Lateral-Flow-Tests verfügbar sind, gilt die „PCR-Test-Ausnahme“ nur, wenn sie von den Ergebnissen eines solchen Tests begleitet wird, der weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde und bei dem keine COVID-19-Kontamination festgestellt wird.
Die Kosten für die Isolationsperiode gehen zu Ihren Lasten.
Ankunft aus einem Land, in dem das Virus nicht verbreitet ist
Wenn Sie aus einem Land auf der Liste ankommen Im Folgenden können Sie nach Frankreich einreisen, sofern dringende Gründe für die Reise vorliegen.
Sie müssen die Folgendes an den Transportunternehmer und die Grenzkontrollbehörden:
- Eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass:
- Sie keine Anzeichen von COVID-19 zeigen;
- An Nach Ihrem Wissen haben Sie in den 14 Tagen vor Reiseantritt mit niemandem Kontakt aufgenommen, bei dem COVID-19 bestätigt wurde.
- Sie erklären sich damit einverstanden, sich im Alter von 11 Jahren oder älter einer virologischen RT zu unterziehen. PCR-Test für SARS-CoV-2 bei Ankunft in Frankreich:
- Sie erklären sich damit einverstanden, sich bei Ankunft in Frankreich für 7 Tage selbst zu isolieren und sich, wenn Sie 11 Jahre oder älter sind, einer virologischen RT zu unterziehen. PCR-Test auf SARS-CoV-2 am Ende der Isolierungsperiode.
- Wenn Sie 11 Jahre oder älter sind, wurde ein negatives PCR-Testergebnis von weniger als 72 durchgeführt Stunden vor Abflug.
Wenn im Abflugland kein RT-PCR-Test durchgeführt werden kann, können Sie die französische Botschaft oder das französische Konsulat um ein bestimmtes Dokument bitten, das als „Ausnahme für PCR-Tests“ bezeichnet wird ”(Dispense de Test PCR), vorbehaltlich dringender Gründe für die Reise (begrenzt auf eine sehr kleine Anzahl von Umständen) und vorheriger Annahme von:
- Ein virologischer Screening-Test zum Nachweis von SARS-CoV- 2 (Antigen- / Lateral-Flow-Test) bei Ankunft;
- Eine 7-tägige Isolationsfrist in einer von den französischen Behörden bezeichneten Einrichtung, vorbehaltlich der Vorlage einer Buchung;
- Eine RT- Virologischer PCR-Test am Ende der Isolierung Zeitraum.
In Ländern, in denen Antigen- / Lateral-Flow-Tests verfügbar sind, gilt die „PCR-Test-Ausnahme“ nur, wenn die Ergebnisse eines solchen Tests weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt werden und die keine COVID-19-Kontamination identifiziert.
Die Kosten für die Isolierungsperiode gehen zu Ihren Lasten.
Ankunft aus dem Vereinigten Königreich
Wenn Sie Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden, können Sie nur dann nach Frankreich einreisen, wenn Ihre Reise eines der Kriterien für Ausnahmen erfüllt und Sie dringende Gründe für eine Reise haben. Die Liste der Ausnahmen und Beispiele für dringende Gründe für die Reise finden Sie auf der Reisebescheinigung.
Für Spediteure gelten besondere Regeln.
Vor dem Einsteigen müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Eine Bescheinigung für Reisen von Großbritannien nach Frankreich, die hier in englischer und französischer Sprache erhältlich ist.
- Eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass:
- Sie keine Anzeichen von COVID-19 zeigen;
- Nach Ihrem Kenntnisstand haben Sie mit niemandem Kontakt aufgenommen, der dies bestätigt hat COVID-19 in den 14 Tagen vor Reiseantritt haben;
- Sie erklären sich damit einverstanden, bei Ankunft in Frankreich einen virologischen RT-PCR-Test für SARS-CoV-2 durchzuführen, wenn Sie 11 Jahre oder älter sind.
- Sie erklären sich damit einverstanden, sich bei Ihrer Ankunft in Frankreich 7 Tage lang selbst zu isolieren und sich am Ende eines virologischen RT-PCR-Tests für SARS-CoV-2 zu unterziehen, wenn Sie 11 Jahre oder älter sind
- Wenn Sie 11 Jahre oder älter sind, wird unabhängig von Ihrer Nationalität ein negatives PCR-Testergebnis weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt.
Die britischen Behörden führen eine Liste von Zentren, die COVID-19-Tests durchführen können.
NB : Französische Beamte mit wesentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung der französischen Grenze im Vereinigten Königreich, britische Beamte mit wesentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung der britischen Grenze in Frankreich und wesentliches Betriebspersonal für die Schienen- oder Hafeninfrastruktur in Frankreich und im Vereinigten Königreich sind ausgenommen von diesen Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen ihrer Pflichten.
Ankunft aus einem anderen Land
Wenn Sie sich in einem anderen Land befinden, dürfen Sie nur nach Frankreich einreisen, wenn Ihre Reise einem der folgenden Ziele entspricht Kriterien für Ausnahmen und wenn Sie dringende Gründe für die Reise haben. Die Liste der Ausnahmen und Beispiele für dringende Gründe für die Reise finden Sie auf dem Reisezertifikat.
Für Spediteure gelten besondere Regeln.
Für Ihre Ankunft in Frankreich müssen Sie diese ausfüllen zusätzlich zu den erforderlichen Reisedokumenten drei Dokumente mit sich führen:
- Ein befreites internationales Reisezertifikat für Reisen nach Frankreich, das hier in englischer und französischer Sprache erhältlich ist.
- Eine eidesstattliche Erklärung Darin heißt es:
- Sie zeigen keine Anzeichen von COVID-19;
- Nach Ihrem Wissen haben Sie in den 14 Tagen vor Reiseantritt keinen Kontakt mit jemandem aufgenommen, dem COVID-19 bestätigt wurde ;
- Sie erklären sich damit einverstanden, sich bei Ankunft in Frankreich einem virologischen RT-PCR-Test für SARS-CoV-2 zu unterziehen, wenn Sie 11 Jahre oder älter sind.
- Sie stimmen zu Selbstisolierung für 7 Tage nach Ankunft in Frankreich und Abgabe eines virologischen RT-PCR-Tests für SARS-CoV-2 am Ende des Isolierungszeitraums, wenn Sie 11 Jahre oder älter sind.
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- Wenn Sie 11 Jahre oder älter sind, ein Negativ PCR-Testergebnis, das weniger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wird.
Wenn im Abflugland kein RT-PCR-Test durchgeführt werden kann, können Sie dies bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat beantragen ein spezifisches Dokument, das als „PCR-Testausnahme“ (Dispense de Test PCR) bezeichnet wird, vorbehaltlich dringender Gründe für die Reise (auf eine sehr kleine Anzahl von Umständen beschränkt) und der vorherigen Annahme von:
- A virological Screening-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Antigen- / Lateral-Flow-Test) bei Ankunft;
- Eine 7-tägige Isolationsperiode in einer von den französischen Behörden benannten Einrichtung, vorbehaltlich der Vorlage einer Buchung;
- Ein virologischer RT-PCR-Test am Ende der Isolierungsperiode.
In Ländern, in denen Antigen- / Lateral-Flow-Tests verfügbar sind, gilt die „PCR-Test-Ausnahme“ nur, wenn die Ergebnisse eines solchen Tests weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt werden und keine COVID-19-Kontamination festgestellt wird.
Die Kosten für die Isolationszeit gehen zu Ihren Lasten.
In allen Fällen gelten die üblichen Reisebeschränkungen (Visa, Aufenthaltsdauer usw.).
Unabhängig von Ihrem Abflugort werden Sie vom Präfekten unter Quarantäne gestellt oder isoliert gehalten, wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Frankreich Symptome von COVID-19 zeigen.
Für Reisen nach und gelten andere Regeln aus französischen Überseegebieten (siehe unten).
Ich reise in oder aus einem französischen Überseegebiet. Welche Regeln gelten?
Reisen in französische Überseegebiete, wenn Sie vorbei sind 11 Jahre müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Regeln und unabhängig von Ihrem Platz ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde
Sie können nicht nach oder von Reunion, Mayotte, Neukaledonien oder den Wallis- und Futuna-Inseln reisen, wenn Sie keine zwingenden familiären oder beruflichen Gründe nachweisen können.
Sie müssen dann Legen Sie eine befreite Bewegungsbescheinigung für Reisen in diese überseeischen Gemeinden vor, die auf der Website des Innenministers verfügbar ist.
Reisen nach Französisch-Polynesien unterliegen vor Reiseantritt besonderen Regeln und dem Check-in. Alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: https://www.etis.pf/en.
Um von französischen Gemeinden in Übersee nach Metropolitan France zu reisen, müssen Sie einen negativen RT-PCR-Test durchführen weniger als 72 Stunden vor dem Einsteigen.
• Guadeloupe
• Französisch-Guyana
• Martinique
• Mayotte
• Neukaledonien
• Französisch-Polynesien
• Wiedervereinigung
• Saint Barts und Saint Martin (französische Seite)
• Saint Pierre und Miquelon
• Die französischen südlichen und antarktischen Gebiete
• Wallis und Futuna
Ich habe vor, einen französischen Staatsbürger zu heiraten, oder ich bin in eine romantische Beziehung mit einem französischen Staatsbürger, mit dem ich weder verheiratet bin noch mit dem ich einen PACS-Vertrag abgeschlossen habe. Kann ich nach Frankreich reisen?
Zusätzlich zu den normalen Reisebeschränkungen (Visum, Aufenthaltsdauer usw.) sollten Sie beim Konsulat von Frankreich einen Laissez-Passanten für Ihren Wohnort anfordern.
Weitere Informationen zu den Verfahren für die Ausstellung dieses Laissez-Passanten finden Sie auf der Website der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Ihres Wohnortes.
Kann ich Frankreich verlassen?
Es gibt keine Einschränkungen für Reisen in andere Länder innerhalb des europäischen Raums, von solchen Reisen wird jedoch dringend abgeraten.
Sie können nur dann von Frankreich in ein Land außerhalb des europäischen Raums reisen, wenn Sie dringende Gründe für eine Reise haben oder wenn Sie in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland reisen. Sie müssen ein freigestelltes internationales Reisezertifikat für Reisen nach Frankreich ausfüllen und mitführen, das hier in englischer und französischer Sprache erhältlich ist.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Abflugzeit Ihren Wohnort während der Ausgangssperre verlassen müssen, müssen Sie ein Ausgenommenes Bewegungszertifikat.
Ich habe ein französisches Visum bei einem französischen Konsulat beantragt. Wie ist der Status meiner Bewerbung?
Französische Konsulate nehmen die Erteilung von Visa nach und nach wieder auf, sofern die örtlichen Gesundheitsbedingungen dies zulassen. Weitere Informationen zu dieser Wiederaufnahme finden Sie auf dem France-Visa-Portal und auf den Websites der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Möglicherweise müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren, um Ihren Visumantrag einzureichen.
Ich habe ein Visum für die Reise nach Frankreich erhalten, konnte es jedoch nicht verwenden, da die Grenzen geschlossen waren. Kann ich es später verwenden?
Sie können kein abgelaufenes Visum verwenden. Sie haben jedoch Anspruch auf ein vereinfachtes Verfahren mit weniger unterstützenden Unterlagen für einen weiteren Visumantrag, wenn die Ausstellung wieder aufgenommen wird. Weitere Informationen zu dieser Wiederaufnahme finden Sie auf dem France-Visa-Portal und auf den Websites der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Ich bin Asylbewerber. Ich habe einen Termin beim französischen Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA). Was soll ich tun?
- Schließung des allgemeinen Empfangs
Der allgemeine Empfang ist seit dem 16. März geschlossen. Bis auf weiteres werden keine Mitglieder der Öffentlichkeit ohne Termin empfangen.
Asyl- oder Staatenlose können sich nur per E-Mail an OFPRA unter der in ihrem Ernennungsschreiben angegebenen Adresse wenden. In Ermangelung eines Terminschreibens sollten Fragen an die Mitteilung unter ofpra.gouv.fr gesendet werden.
- Schließung der Rezeption für Personen mit internationalem Schutz
Die Rezeption für geschützte Personen Personen sind seit dem 16. März geschlossen und bleiben dies bis auf weiteres. In den OFPRA-Räumlichkeiten können keine Personenstandsdokumente ausgestellt werden.
Geschützte Personen können jedoch weiterhin die Ausstellung von Personenstandsdokumenten (Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunden) online über das entsprechende Formular auf der OFPRA-Website beantragen. Zum Ausfüllen von Online-Formularen wurden Tutorials erstellt.
Sie können auch bei den Abteilungsbüros des OFII oder an dem Ort, an dem sie sich aufhalten, einen Antrag auf vorläufigen Nachweis stellen, wenn sie sich in einem von den Behörden bereitgestellten Wohnsitz aufhalten Familienzusammensetzung auf der Grundlage der Erklärungen, die bei der Einreichung ihres Asylantrags abgegeben wurden. Dieses Dokument kann gegen Vorlage der OFPRA-Entscheidung zur Anerkennung des internationalen Schutzes ausgestellt und für den Zugang zu sozialen Rechten verwendet werden, ohne darauf zu warten, dass die OFPRA die ersten Zivilstandsdokumente ausstellt.
Beträchtliche Informationen zum Zivilstatus geschützter Personen oder der Das Recht auf Familienzusammenführung ist auf der OFPRA-Website verfügbar.
- Allmähliche Wiederaufnahme der Befragungen zum Asyl- und Staatenlosenstatus
Ab dem 11. Mai Ernennungsschreiben für den Asyl- oder Staatenlosenstatus Interviews werden per Post verschickt oder nur nach Vereinbarung persönlich in den OFPRA-Büros in Französisch-Guayana ausgestellt.
Personen, die Asyl oder einen Status als Staatenlose beantragen und deren Interviews vor dem 11. Mai abgesagt wurden, erhalten später einen neuen Termin.
Dies Informationen werden auf der OFPRA-Website aktualisiert: https://www.ofpra.gouv.fr/fr/l-ofpra/actualites/mesures-liees-au-covid-19.
Ich bin ein internationaler Student und möchte Reise nach Frankreich. Was soll ich tun?
Unabhängig von Ihrem Herkunftsland sind Sie berechtigt, nach Frankreich zu reisen, wenn Sie die oben genannten gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Ihr Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis wird vorrangig bearbeitet.
Ich habe eine Frage zum Empfang ausländischer Studenten in Frankreich.
Die neuesten Informationen finden Sie auf der Website von Campus France.
Ich bin in Frankreich beschäftigt. Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich bei der Ausführung meiner Arbeit treffen?
Sie müssen die Gesundheitsempfehlungen befolgen, die auf der Website der Regierung https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus verfügbar sind.
Arbeiten Vollzeit von zu Hause aus ist nach Möglichkeit obligatorisch.
Darüber hinaus sieht das französische Arbeitsgesetzbuch vor, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, „um die Sicherheit zu gewährleisten und die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen“ (Artikel L. 4121-1) Der Arbeitgeber hat daher das Recht, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, nachdem das Kontaminationsrisiko im Unternehmen bewertet wurde.
Darüber hinaus sieht das französische Arbeitsgesetzbuch vor, dass der Arbeitgeber dies tun muss Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, „um die Sicherheit zu gewährleisten und die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen“ (Artikel L. 4121-1). Der Arbeitgeber hat daher das Recht, nach Bewertung des Kontaminationsrisikos im Unternehmen restriktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen.
Darüber hinaus gemäß Artikel L. 4122-1 des Arbeitsgesetzbuchs „in Übereinstimmung Nach den Anweisungen des Arbeitgebers sollte sich jeder Arbeitnehmer entsprechend seiner Ausbildung und soweit er kann um seine Gesundheit und Sicherheit sowie um die anderer Personen kümmern, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen am Arbeitsplatz betroffen sind. “
Deshalb:
- Sie müssen die Anweisungen Ihres Arbeitgebers entsprechend der Situation in Ihrem Unternehmen und Ihren eigenen Umständen befolgen.
- Sie müssen Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Kollegen gewährleisten und die gegebenen Gesundheitsratschläge respektieren.
Die neuesten Informationen finden Sie auf der Website des Arbeitsministeriums (auf Französisch).
The Die Regeln für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen wurden vereinfacht.
Ich bin ein ausländischer Arbeitgeber in Frankreich. Was soll ich tun, um sicherzustellen, dass t Die Gesundheit und Sicherheit meiner Mitarbeiter?
Ich arbeite in Frankreich, lebe aber in einem Nachbarland. Kann ich weiter arbeiten gehen?
Ich lebe im Ausland und mein Kind ist derzeit mit seinem anderen Elternteil in Frankreich. Kann mein Kind zu mir reisen?
Es gibt keine COVID-19-Beschränkungen für Abflüge aus Frankreich. Um während der Ausgangssperre an Grenzen oder Flughäfen zu gelangen, müssen Sie eine befreite Bewegungsbescheinigung mit sich führen. Wir empfehlen Ihnen:
- Überprüfen Sie die Bedingungen für die Einreise in das betreffende Land auf der Seite „Reisehinweise“ und auf der Website des zuständigen Konsulats.
- Überprüfen Sie, ob es sich um Flüge handelt verfügbar in beiden Reiserichtungen.
NB: Die Verhinderung der Ausübung von Besuchs- und Übernachtungsrechten durch den anderen Elternteil – ohne berechtigten Grund – oder die Verweigerung der Übergabe eines Kindes kann mit bis zu bestraft werden Ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 €.
Ich lebe im Ausland und möchte nach Frankreich reisen, um mein Kind zu begleiten und seinen anderen Elternteil zu sehen, der in Frankreich lebt. Kann ich nach Frankreich reisen?
Die Bedingungen für Reisen nach Frankreich, die je nach Abflugland variieren, sind oben aufgeführt.
Nach Möglichkeit empfehlen wir die Dienste „unbegleiteter Minderjähriger“, die von Fluggesellschaften ab 5 Jahren angeboten werden.
Wenn Sie oder Ihr Kind ein Visum für die Einreise nach Frankreich benötigen, müssen Sie sich an das zuständige Konsulat in Ihrem Wohnsitzland wenden.