Außenministerium der Volksrepublik China Ankündigung der nationalen Einwanderungsbehörde über die Einreise von Ausländern mit gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigungen in drei Kategorien


(inoffizielle Übersetzung nur als Referenz)

23. September 2020

In Ansicht Angesichts der aktuellen COVID-19-Situation und der Notwendigkeit der Prävention und Kontrolle von Epidemien werden nun Anpassungen an der Ankündigung des Außenministeriums und der nationalen Einwanderungsbehörde vorgenommen, die vorübergehende Aussetzung der Einreise von Ausländern mit gültigen chinesischen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt am 26. März 2020.

Ab dem 28. September 2020, 0 Uhr morgens, dürfen Ausländer mit gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, persönliche Angelegenheiten und Wiedervereinigung Einreise nach China ohne Beantragung eines neuen Visums. Wenn die oben genannten drei Kategorien von Wohnsitz Genehmigungen von Ausländern, die nach dem 28. März 2020, 0 Uhr morgens, abgelaufen sind, können die Inhaber ein entsprechendes Visum beantragen, indem sie die abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen und relevanten Materialien den chinesischen Botschaften oder Konsulaten vorlegen, sofern der Zweck des „Besuchs der Inhaber in China“ bestehen bleibt unverändert. Das oben genannte Personal muss sich strikt an die chinesischen Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Epidemien halten.

Andere Maßnahmen in der am 26. März veröffentlichten Ankündigung werden weiterhin umgesetzt. Während die chinesische Regierung eine wirksame Seuchenbekämpfung sicherstellt, wird sie den Austausch von Menschen Schritt für Schritt und geordnet wieder aufnehmen.

Außenministerium von die Volksrepublik China

Nationale Einwanderungsbehörde der Volksrepublik China

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